Kostenloser Klinikparkplatz
Kein Anspruch kraft betrieblicher Übung
Betriebliche Übung
Als „betriebliche Übung“ werden regelmäßige, bestimmte
Verhaltensweisen des Arbeitgebers verstanden, aus denen die Arbeitnehmer
schließen können, dass diese Verhaltensweisen (meist handelt es sich um
eine Vergünstigung) des Arbeitgebers auf Dauer gewährt werden.
Betriebsparkplatz
So verhielt es sich auch mit einem Betriebsparkplatz vor einem
Großklinikum. Bislang war es den Bediensteten gestattet, auf diversen
Parkplätzen sowie einem Parkdeck kostenlos zu parken. Nach der
Durchführung diverser Umbaumaßnahmen und der Herstellung einer neuen
Parkplatzanlage wurde das Parken kostenpflichtig – auch für die
Mitarbeiter. Die hiergegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Ein
Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern einen
kostenfreien Parkplatz zur Verfügung zu stellen, auch nicht aus der
„betrieblichen Übung“ heraus (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Urt. v. 13.02.2014, 1 Sa 17/13).
Stand: 27. Mai 2014