Vorsicht vor Aufforderungen zu Eintragungen in Gewerberegister
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
es werden immer wieder Mandanten von uns schriftlich aufgefordert, ihr Unternehmen in bestimmten Registern eintragen zu lassen. Als Absender fungieren vermeintlich staatliche Einrichtungen wie die „Deutsche Zentrale Gewerbedatei“, das „Gewerbeverzeichnis“, das „Gewerberegistrat“, das „Deutsche Gewerberegister“ u.v.m.. Um diesen Schreiben ein behördliches Aussehen zu verleihen, wird oftmals ein dem Bundesadler ähnelndes Wappen aufgedruckt. Die Empfänger werden aufgefordert, angegebene Unternehmensdaten zu prüfen oder neu einzutragen und das Formular unterschrieben bis zu einem bestimmten Termin an eine gebührenfreie Faxnummer zu senden.
Bei allen diesen Schreiben handelt es sich jedoch um ein kostenpflichtiges, meist mehrjähriges Abo mit dem Absender, das mit Rücksendung des Faxes zustande kommt. Die Kosten dafür belaufen sich oft auf mehrere hundert Euro pro Jahr. Auf die Kosten wird, wenn überhaupt, nur im Kleingedruckten hingewiesen. Ist der Vertrag erst einmal zustande gekommen, ist es schwierig diesen vor Ablauf der Mindestvertragsdauer zu beenden.
Vorteile oder gar einen Nutzen haben Sie aus dem Vertrag nicht.
Bevor Sie derartige Formulare ausfüllen, informieren Sie sich bitte über den Absender. Im Internet gibt es bereits viele Warnungen zu diesen Schreiben. Im Zweifel sollten Sie einen Rechtsanwalt um Rat fragen.
Dr. Kley Steuerberater
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