Kanzleinews
Ausgabe:
Mehr Netto vom Brutto - Gutscheine für ihre Arbeitnehmer
Immer wenn Sie als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Gehaltserhöhung (brutto) geben, fressen Lohnsteuer und Sozialversicherung den Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer (netto) weitgehend auf?
Nun gibt es – einen von der Finanzverwaltung und den Spitzenverbänden der Sozialversicherung abgesegneten – einfachen Weg ihren Mitarbeitern bis zu 44€ monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei zukommen zu lassen. Die Handhabung wurde so vereinfacht, dass Gutscheine sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nun attraktiv sind:

Die Arbeitshilfen hierzu finden Sie hier.
Für den Arbeitgeber entstehen Betriebsausgaben, ein Lohnsteuerabzug sowie ein Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entstehen auch nicht. Vorsteuer aus den Rechnungen kann der Arbeitgeber grundsätzlich nicht abziehen. Der Verwaltungsaufwand ist überschaubar.
Der Arbeitnehmer erhält den monatlichen Betrag von bis zu 44€ brutto wie netto – also ohne jeden Abzug.
Vielleicht auch für beide Seiten eine Möglichkeit die ggf. ab Januar anstehende Gehaltsanpassung für beide Seiten attraktiv zu gestalten.
Hilfsmittel für die praktische Umsetzung finden Sie auf unserer Homepage www.kley.eu unter dem Punkt Service. Für Rückfragen stehen Ihnen selbstverständlich gerne auch unsere Ansprechpartner aus dem Bereich Lohn- und Gehaltsabrechnung vor Ort zur Verfügung.
Stand: 07. Dezember 2011