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Aktuelles zur steuerlichen Behandlung selbst getragener Gesundheitsaufwendungen

Werbungskosten

Werbungskosten sind Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung und
Erhaltung der Einnahmen dienen. Streitig in diesem Zusammenhang ist stets,
ob Präventivmaßnahmen zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit
der Sicherung und Erhaltung der Einnahmen dienen.

Aktuelle Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich in dieser Frage stets restriktiv
geäußert und zum Werbungskostenabzug ausschließlich Aufwendungen im
Zusammenhang mit typischen Berufskrankheiten zugelassen. In einem jüngst
veröffentlichten Urteil hat der BFH den Werbungskostenabzug nicht
ausgeschlossen, soweit ein Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem
Beruf eindeutig feststeht. Mit anderen Worten: Auf die Tatsache, dass es
sich bei der zu behandelnden Krankheit um eine typische Berufskrankheit
handelt, kommt es allein nicht mehr an.

Der Fall

Im Streitfall hatte eine Geigerin Aufwendungen für krankengymnastische
Behandlungen und für eine Bewegungsschulung (Dispokinese) geltend gemacht.
Das Finanzamt erkannte die Aufwendungen nicht an. Der BFH schloss den
Werbungskostenabzug nicht generell aus und verwies den Fall zurück an das
Finanzgericht. Dieses wird nun durch Einholung eine
Sachverständigengutachtens zu prüfen haben, ob eine Fortbildungsmaßnahme
vorliegt. In diesem Fall wären die Aufwendungen Werbungskosten (BFH,
Urteil vom 11. Juli 2013, VI R 37/12).

Medikamente für die Hausapotheke

Kauft ein Steuerpflichtiger Medikamente für die Hausapotheke (wie z. B.
Schmerzmittel oder Erkältungspräparate), die ohne Rezept erhältlich sind,
kann er die Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich
geltend machen, wie das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Urteil v
08.07.2013, 5 K 2157/12) entschieden hat. Begründung: Es fehlt an der
ärztlichen Verordnung, welche Voraussetzung für die Zwangsläufigkeit der
Aufwendungen im Krankheitsfall ist. Die Zwangsläufigkeit ist wiederum
Voraussetzung für die Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche
Belastungen.

Stand: 29. November 2013