Wohn-Riester

In den vergangenen Monaten hat die Finanzindustrie die ersten neuen
Wohn-Riester-Produkte angeboten. Rund 450 Produkte hat die staatliche
Aufsicht inzwischen zertifiziert. Dem Steuerpflichtigen, der sich eine
selbst genutzte Wohnimmobilie anschaffen will, erschließen sich im Grunde
drei Wege für die Riester-Förderung: Der bislang staatlich geförderte
Riester-Sparvertrag, das Riester-Bankdarlehen oder spezielle
Bausparverträge. Bereits bestehende Sparverträge können für die
Anschaffung des Eigenheims verwendet werden. Alternativ können spezielle
Darlehensverträge geschlossen werden; die Förderzulagen tragen hier zur
Tilgung bei. Bei den Riester-Bausparverträgen wird ein bestimmter Betrag
mit Hilfe der Zulagen angespart und zur Abzahlung des Darlehens
verwendet.

Wie sich das Wohn-Riester-Modell im Einzelfall auswirkt, lässt sich mit
Hilfe des Riester-Rechners des Verbands der privaten Bausparkassen, Berlin
ermitteln (Adresse:
http://www.immonexus.de/bausparkassen-verband/riester/riesterrechner.html).
Nach Eingabe des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr
und weiterer persönlicher Daten (u. a. zu versteuerndes Jahreseinkommen,
Geburtsjahr der Kinder für die Berechnung der Kinderzulage) errechnet das
Tool die erforderliche Eigenleistung, die Förderung und die
Steuerersparnis.

Beispiel: Bei einem rentenversicherungspflichtigen Einkommen (2008) von
30.000 € (entspricht dem zu versteuernden Jahreseinkommen) würde ein
Verheirateter mit einem Kind (Geburtsjahr 2008) und einem
Berufseinsteigerbonus von 200 € nach 20 Jahren bei einer Eigenleistung von
30.240 € eine Förderung von 11.760 € erhalten. Die Steuerersparnis
ermittelte der Rechner für denselben Zeitraum auf 10.400 €.