Jahressteuergesetz 2010 vom Bundesrat beschlossen

Einkommensteuer allgemein:

Das JStG 2010 brachte hier u.a. die Neuregelung, dass bei ertraglosen
Beteiligungen das Teileinkünfteverfahren anzuwenden ist, wenn diese
Beteiligungen veräußert werden. Damit können ab 2011 die vollen Verluste
nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. Eine alle Steuerpflichtigen
betreffende Neuregelung ist die Einschränkung des Umfangs privater
Veräußerungsgeschäfte. So können Verluste aus dem Verkauf von Gegenständen
des täglichen Gebrauchs innerhalb eines Jahres nicht mehr geltend gemacht
werden, wenn diese nach dem 31.12.2010 angeschafft worden sind.

Arbeitszimmer:

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können – rückwirkend ab
dem Veranlagungszeitraum 2007 für alle noch offenen Fälle – bis zu einer
Höhe von 1.250 €/Jahr wieder steuerlich geltend gemacht werden (neuer § 4
Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG), wenn für die betriebliche oder berufliche
Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Begrenzung
gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen Tätigkeit bildet. Damit erfüllt der Gesetzgeber im JStG 2010
eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte mit Beschluss
vom 6. Juli 2010 die bisherige Regelung gekippt.

Kapitaleinkünfte:

Neu ist hier die allgemeine Steuerpflicht erhaltener Stückzinsen. Für
Stückzinsen im Zusammenhang mit Anleihen, die vor Einführung der
Abgeltungsteuer gekauft (also vor dem 1.1.2009) und die außerhalb der
einjährigen Spekulationsfrist wieder verkauft worden sind, gab es bislang
eine Besteuerungslücke: Mit der Veräußerung vereinnahmte Stückzinsen
konnten ebenso wie ein eventueller Veräußerungsgewinn steuerfrei
vereinnahmt werden. Im JStG 2010 ist nun eine Regelung enthalten, die
vereinnahmte Stückzinsen aus Altanleihenverkäufen künftig der
Abgeltungsteuer unterwirft. Über weitere Änderungen im Jahressteuergesetz
2010 informieren wir Sie gerne auf Anfrage in unserer Kanzlei.

Stand: 15. Dezember 2010