Steuervereinfachungsgesetz 2011

Gesetzespaket:

Die Bundesregierung hat sich insgesamt auf 41 Punkte geeinigt, die zu
Steuerentlastungen und Bürokratieabbau beitragen sollen. Das Gesetzeswerk
soll 2011 verabschiedet werden und 2012 in Kraft treten. Diverse
Regelungen treten jedoch schon rückwirkend in Kraft, wie zum Beispiel die
Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages.

Arbeitnehmer Pauschbetrag:

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes soll der Pauschbetrag von
gegenwärtig 920 € zum 1.12.2011 auf 1.000 € angehoben werden. Die
Terminwahl erfolgte unter Berücksichtigung der Belastung des
Bundeshaushaltes 2011. Da die Arbeitgeber die um den Pauschbetrag anteilig
verringerte Lohnsteuer für den Dezember erst im Januar 2012 abführen und
anmelden, entstehen für 2011 keine Haushaltsbelastungen mehr. Ärztinnen
und Ärzte im Angestelltenverhältnis profitieren davon, sofern ihnen keine
höheren Werbungskosten entstanden sind bzw. nachgewiesen werden
können.

Entfernungspauschale:

Ärztinnen und Ärzte, die regelmäßig eine größere Strecke zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte zurücklegen und dies abwechslungsweise mit
öffentlichen Verkehrsmitteln und dem privaten PKW, profitieren von der
vereinfachten Berechnung der Entfernungspauschale. Ärztinnen und Ärzte
mussten bislang täglich ihre Fahrtkosten gegenüberstellen und tageweise
prüfen, ob die Kosten des Zugtickets die Entfernungspauschale (von 30 Cent
je Entfernungskilometer) übersteigen. Künftig sollen die Finanzämter
jahresbezogen prüfen, ob die Pendlerpauschale (liegt derzeit bei 4.500 €)
oder der Abzug der tatsächlichen Kosten günstiger ist
(Günstigerprüfung).

Stand: 15. Februar 2011