Lohnsteuerbescheinigungen 2010 prüfen!

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung:

Dieses aus 2009 stammende Gesetz ist bei vielen Bürgerinnen und Bürgern
bereits wieder in Vergessenheit geraten. Zur Erinnerung: Mit diesem Gesetz
wurde der volle Sonderausgabenabzug für Beiträge zur gesetzlichen
Krankenversicherung – soweit diese auf Basisleistungen entfallen – sowie
für die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt. Der Steuergesetzgeber
kam damit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus
2008 nach. Das höchste Gericht hatte damals bestimmt, dass auch Beiträge
für den Krankheits- und Pflegefall Teil des steuerrechtlich zu
verschonenden Existenzminimums sind.

Steuererklärung 2010:

Die Neuregelung gilt erstmals für den Veranlagungszeitraum 2010.
Pünktlich zum Start der Veranlagungsarbeiten für die Steuererklärungen
2010 wurde bekannt, dass aufgrund von Missverständnissen zwischen dem
Bundesfinanzministerium und den Anbietern von Lohnabrechnungs-Software
viele Lohnsteuerbescheinigungen fehlerhaft sind. Betroffen sind freiwillig
Versicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, die von
ihrem Arbeitgeber Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung erhalten.
Während die Softwarehersteller davon ausgegangen waren, dass in den Zeilen
25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung nur die vom freiwillig versicherten
Arbeitnehmer selbst geleisteten Beiträge – also abzüglich der
Arbeitgeber-Zuschüsse – einzutragen sind und die Arbeitgeber-Zuschüsse in
Zeile 24 extra bescheinigt werden müssen, hat das Bundesfinanzministerium
in einem Schreiben vom 11.2.2011 nun klargestellt, dass unter den
Positionen 25 und 26 der „gesamte Beitrag des freiwillig versicherten
Arbeitnehmers zu bescheinigen“ ist. Arbeitgeberzuschüsse dürfen davon
nicht abgezogen werden. Diese sind unverändert in Zeile 24 auszuweisen und
stellen insoweit einen „Korrekturposten“ bei der Veranlagung dar.

Berichtigung von Amts wegen:

Mit Schreiben vom 28.2.2011 hat das Bundesfinanzministerium betont,
dass „niemandem ein Nachteil entstehen“ wird und die Fälle einer
fehlerhaften Lohnsteuerbescheinigung maschinell erkannt werden.
Arbeitgeber müssten ferner keine Angaben erneut ans Finanzamt schicken.
Das BMF empfiehlt, den Steuerbescheid im Hinblick auf die
Krankenversicherung genau zu prüfen.

Stand: 15. März 2011