Neue Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen

Treibhausgasemission und Energiewandel:

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die
Treibhausgasemission bis 2020 um 40 % und bis 2050 um mindestens 80 % zu
senken. Ein Teil der Einsparungen soll durch den Gebäudebereich erfolgen.
Besonders ältere Bestandsimmobilien weisen ein teilweise erhebliches
Einsparpotenzial für Energie und CO2-Emissionen auf.

Steueranreize:

Mit dem geplanten Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, welches im Juni 2011 in einem ersten
Entwurf vorgestellt worden ist, fördert die Bundesregierung die
Finanzierung solcher Sanierungsmaßnahmen durch besondere
Abschreibungsmöglichkeiten.

Die geplante Förderung im Detail:

Kosten für solche Sanierungsmaßnahmen sollen über einen Zeitraum von
zehn Jahren mit je 1/10 der Gesamtkosten abgeschrieben werden können
(neuer § 7e des Einkommensteuergesetzes). Bei vermieteten Objekten erfolgt
die Abschreibung in der jeweiligen Einkunftsart Vermietung und
Verpachtung. Selbstnutzer können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in
gleicher Weise geltend machen. Dies sieht der neue § 10k des
Einkommensteuergesetzes vor. Gefördert werden nur Gebäude, die vor 1995
gebaut wurden. Die Förderung setzt voraus, dass durch die jeweiligen
Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Im
Einzelnen muss das Gebäude nach Abschluss der Baumaßnahmen bestimmte
Voraussetzungen im Sinne der Energieeinsparverordnung erfüllen. Der
Gesetzentwurf nennt u. a. als Messgrößen den Jahres-Primärenergiebedarf
sowie den Transmissionswärmeverlust. Die erforderlichen Werte sind von
einem Sachverständigen zu bescheinigen.

Inkrafttreten:

Das Gesetz sollte ursprünglich nach dem letzten Änderungsbeschluss des
Finanzausschusses (vom 29. 6. 2011) für Modernisierungsmaßnahmen gelten,
die ab dem 6. Juni (Tag des Kabinettsbeschlusses) begonnen und vor dem 1.
Januar 2022 abgeschlossen werden. Das Gesetz wurde jedoch vom Bundesrat
vorerst gestoppt. Es ist mit einer Anrufung des Vermittlungsausschusses zu
rechnen.

Stand: 12. Juli 2011