Aus für den Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA)

ELENA:

Er hätte der große Wurf werden sollen: der elektronische
Entgeltnachweis. Mittels einer Signaturkarte mit Chip sollten die Agentur
für Arbeit und weitere Stellen ab dem kommenden Jahr alle notwendigen
Daten zur Gewährung von Arbeitslosengeld und Sozialleistungen abfragen
können. Dazu waren alle Arbeitgeber seit dem 1.1.2010 verpflichtet,
bestimmte Daten elektronisch zu melden. Dieser auf diese Weise aufgebaute
Datenpool war unter Datenschützern höchst umstritten und führte zu einer
Massendatenspeicherung.

Verfahren jetzt eingestellt:

Im Juli 2011 hatten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf
verständigt, dieses Verfahren schnellstmöglich einzustellen. Zur
Begründung wurde die fehlende Verbreitung der qualifizierten
elektronischen Signatur angegeben. Auch wurde versichert, dass die
Arbeitgeber von ihren aktuell noch bestehenden Meldepflichten
schnellstmöglich befreit werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist
gerade in Vorbereitung. Bis dahin gelten allerdings die alten Regelungen
weiter, d.h. die Meldepflichten bleiben bestehen. Auch die extra
eingerichtete Zentrale Speicherstelle (ZSS) wird nicht sofort geschlossen.
Sie nimmt die Daten weiter an und verarbeitet sie. Eine Löschung der
heftig kritisierten Datensammlung ist erst zu erwarten, wenn die
entsprechende gesetzliche Grundlage vorhanden ist (vgl.
www.das-elena-verfahren.de).

ELStAM kommt:

Im Gegensatz zu ELENA soll die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM)
zum 1.1.2012 planmäßig starten. Ein Zurück zur Ausstellung von
Lohnsteuerkarten durch die Gemeinden in Papierform gibt es also nicht
mehr. Arbeitgeber müssen alle bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmer ab dem
Jahreswechsel für die ELStAM-Daten anmelden. Entsprechende Vorbereitungen
hierfür sollten im zweiten Halbjahr abgeschlossen sein.

Stand: 12. August 2011