Patientenrechte sollen gestärkt werden

Patientenrechte:

Seit geraumer Zeit plant Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger, Patientenrechte zu stärken.

Dabei sollen Belange wie der Behandlungsvertrag sowie bestimmte
Aufklärungs- und Dokumentationspflichten gesetzlich geregelt werden.

Behandlungsvertrag:

Es ist künftig ein Behandlungsvertrag abzuschließen, der die Patienten
verständlich und umfassend über die erforderlichen Untersuchungen,
Diagnosen und beabsichtigten Therapien hinweisen muss, sowie auch auf
selbst zu tragende Kosten.

Aufklärungspflichten:

Danach soll der Arzt künftig über die konkrete Behandlung und die sich
daraus ergebenden Risiken aufklären, und zwar in einem persönlichen
Gespräch. Ein schriftliches Dokument welches die Risiken aufzeigt, soll
nicht ausreichen.

Dokumentationspflichten/Haftung:

Patienten sollen ein gesetzliches Recht auf Akteneinsicht bekommen.
Dies auch, um in Haftungsfällen mehr Transparenz zu schaffen. Der Arzt/die
Ärztin wird danach verpflichtet, eine umfassende Krankenakte zu führen.
Auch die Beweislastverteilung soll ausdrücklich gesetzlich geregelt
werden.

Stand: 12. August 2011