Steuervereinfachungsgesetz 2011 verabschiedet

Vermittlungsverfahren erfolgreich:

Bund und Länder haben im Vermittlungsverfahren zum
Steuervereinfachungsgesetz 2011 im September eine Einigung erzielt. Danach
tritt das Gesetz zum 1.1.2012 in Kraft. Diverse Regelungen (siehe
anschließend) treten auch bereits früher in Kraft.

Die wichtigsten Regelungen:

Bereits mit Wirkung Dezember 2011 erhöht sich der
Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 € auf 1000 €. Ebenfalls noch im Jahr 2011
treten die Erleichterungen für die elektronische Rechnungsstellung in
Kraft. Geblieben ist es auch bei der vereinfachten Absetzung von
Kinderbetreuungskosten. Für Kinder unter 25 Jahren, die in
Berufsausbildung oder Studium stehen, wird Kindergeld bzw. der
Kinderfreibetrag zukünftig unabhängig von deren eigenen Einkünften oder
Bezügen gewährt. Beides gilt allerdings erst ab 2012, also für die
Steuererklärung 2012. Ebenfalls kann ab 2012 eine einfachere
Vergleichsberechnung bei der Entfernungspauschale erfolgen. Davon
profitieren Arbeitnehmer, die abwechselnd öffentliche Verkehrsmittel und
den privaten PKW nutzen. Das Finanzamt vergleicht künftig nur noch die
Jahreskosten. Der tageweise Einzelnachweis entfällt.

Zu Lasten der Kapitalanleger wirkt sich jene Neuregelung aus, wonach
abgeltungsteuerpflichtige Kapitaleinkünfte nicht mehr bei der Berechnung
des Spendenhöchstbetrages Berücksichtigung finden. Zugunsten wirkt sich
dagegen aus, dass die Kapitaleinkünfte nicht mehr bei der Berechnung der
zumutbaren Belastung im Rahmen außergewöhnlicher Belastungen
berücksichtigt werden müssen. Beide Regelungen gelten ab 2012, also für
die Steuererklärung 2012.

Ehegattenveranlagung zweijährige Steuererklärungen:

Als „Kompromiss“ im Vermittlungsverfahren haben sich Bund und Länder
u.a. darauf verständigt, die für einen Zweijahreszeitraum zusammengefasste
Einkommensteuererklärung zu streichen. Unverändert wird jedoch das
Veranlagungswahlrecht der Ehegatten reduziert, von bisher sieben
Veranlagungs- und Tarifvarianten auf vier.

Stand: 12. Oktober 2011