Kalte Progression soll beseitigt werden

Bund plant für die nächsten Jahre umfassende Steueränderungen

Kalte Progression:

Unter kalter Progression wird der Umstand definiert, dass die
Einkommensteuerlast aufgrund jener Einkommenserhöhungen ansteigt, die
eigentlich nur die Inflation ausgleichen sollen. Der Grund hierfür liegt
im progressiven Einkommensteuertarif. Für jeden Euro, der über dem
Grundfreibetrag von derzeit 8004 € liegt, werden mehr Steuern fällig. Die
Folge der kalten Progression ist, dass dem Steuerbürger real weniger netto
bleibt. Besonders betroffen hiervon sind kleine und mittlere
Einkommensklassen.

Pläne der Bundesregierung:

Ende Oktober legte das Bundesfinanzministerium sowie das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein Positionspapier für
„mehr dauerhafte Steuergerechtigkeit“ und für die „Beseitigung der kalten
Progression“ vor. Letzteres soll durch eine Einkommensteuertarifkorrektur
zum 1.1.2013 erfolgen.

Anpassung an Verbraucherpreise, regelmäßige Überwachung:

Die Steuertarifkorrektur besteht in einer Anhebung des
Grundfreibetrages und der Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif nach dem
Anstieg der Verbraucherpreise zwischen 2010 und 2012. Die Tarifanpassung
soll zu einer Steuerentlastung von 6 bis 7 Mrd. € führen. Ferner soll ab
der kommenden Legislaturperiode im Abstand von zwei Jahren ein Bericht zur
Wirkung der kalten Progression vorgelegt werden. Danach soll entschieden
werden, ob eine erneute Tarifkorrektur zum Ausgleich der kalten
Progression geboten ist.

Alternative: Abbau des Solidaritätszuschlages

Alternativ bestehen innerhalb der FDP Pläne, der kalten Progression
durch Abbau des Solidaritätszuschlages zu begegnen. Hierzu sollen die
Freigrenzen, bis zu der Arbeitnehmer keinen Zuschlag zahlen müssen, erhöht
werden. Die bisherige Grenze für den Solidaritätszuschlag liegt bei 972 €
für Singles und 1944 € für Verheiratete.

Stand: 12. November 2011