Werbungskostenabzug von Studienkosten soll abgeschafft werden

Werbungskostenabzug:

Der Abzug der Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung bzw.
das Erststudium als Werbungkosten ist beim Fiskus verständlicherweise
auf massive Kritik gestoßen.

Mit der Entscheidung des Bundesfinanzhofes sei der Wille des
Gesetzgebers überinterpretiert worden. Der Steuergesetzgeber verweist
auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches die Kosten
des Studiums dem Privatbereich zugeordnet habe, was auch heute noch
richtig sei.

Die Steuer-Gewerkschaft erwartet auch, dass die Steuerpflichtigen
versuchen würden, parallel Kosten der doppelten Haushaltsführung und
Kosten für Computer geltend zu machen. Die zu erwartenden Steuerausfälle
seien hoch.

Gesetzesänderung:

Die Bundesregierung ruderte dem Bundesfinanzhof-Urteil mit einer
Gesetzesänderung gegen.

In dem neuen Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde in das
Einkommensteuergesetz ein Abzugsverbot für Aufwendungen für eine
erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium eingefügt.

Die Regelung gilt rückwirkend ab 2004. Im Gegenzug wurde aber der
bisherige Höchstbetrag für den Abzug von Ausbildungskosten als
Sonderausgaben von derzeit 4000 auf 6000 € erhöht.

Stand: 12. November 2011