Gesetz gegen die kalte Progression

Gesetzentwurf:

Die im Oktober letzten Jahres in Form eines Positionspapiers
veröffentlichten Pläne der Bundesregierung für mehr dauerhafte
Steuergerechtigkeit und für die Beseitigung der kalten Progression (vgl.
Steuernews Ausgabe vom Dezember 2011) haben inzwischen konkrete Formen
angenommen. Der Entwurf eines „Gesetzes zum Abbau der kalten Progression“
enthält folgende Eckpunkte:

  • Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags um insgesamt 350 € bzw.
    4,4 % auf 8.354 €.
  • Anpassung des Einkommensteuer-Tarifverlaufs ebenfalls um insgesamt
    4,4 %.
  • Überprüfung alle zwei Jahre, wie die kalte Progression wirkt und ob
    nachgesteuert werden muss. Basierend auf dieser Überprüfung sollen der
    Grundfreibetrag und der Tarifverlauf entsprechend angepasst werden.

Zeitliche Umsetzung:

Die Maßnahmen sollen binnen der folgenden zwei Jahre (2013 und 2014) in
zwei Schritten umgesetzt werden. Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar
2013 um 126 € auf 8.130 € und um weitere 224 € zum 1. Januar 2014 auf dann
8.354 €. Zeitgleich und in gleichem Umfang erfolgt eine Anpassung des
Steuertarifs (1. Stufe von 8.131 € bis 13.685 € im Jahr 2013 und 2014 von
8.355 € bis 14.062 €). Dadurch verschiebt sich die gesamte Steuerkurve.
Der Eingangssteuersatz bleibt gleich. Die Anpassung soll um einen festen
Prozentsatz erfolgen, damit der Effekt der kalten Progression für alle in
gleichem Umfang ausgeglichen wird.

Reiche zahlen mehr:

Ein Ausgleich der kalten Progression für Einkommen oberhalb von 250.000
€/500.000 € (Alleinstehende/Ehegatten), auf die der erhöhte Steuersatz von
45% (sog. Reichensteuer) Anwendung findet, ist nicht geplant. Bei den
hohen Einkommen (ab 300.000 € und mehr) soll die prozentuale Entlastung im
Jahr lediglich auf 0,29 % der bisherigen Steuerzahllast sinken.

Stand: 12. Januar 2012