Das neue Patientenrechtegesetz

Gesetzentwurf:

Im Januar stellte die Bundesregierung ihren Entwurf für ein neues
Patientenrechtegesetz vor. Das neue Recht regelt u.a. ausdrücklich den
Behandlungsvertrag neu. Entsprechende Regelungen sollen im Bürgerlichen
Gesetzbuch ihren Niederschlag finden.

Regelungsbereiche:

Zu den wichtigsten Regelungsbereichen des neuen Gesetzes gehören:

Beweislastumkehr:

Künftig sollen Ärztinnen und Ärzte die Beweislast dafür haben, dass
der eingetretene gesundheitliche Schaden gerade nicht durch ihre
Falschbehandlung eingetreten ist. Diese Art der Beweislastumkehr soll
für grobe Behandlungsfehler gelten. Darunter fallen nach dem
Gesetzentwurf gravierende Fälle. Weitere Beweiserleichterungen für
Patienten soll es bei voll beherrschbaren Risiken geben. So gilt ein
Behandlungsfehler künftig als gegeben, wenn sich ein allgemeines
Behandlungsrisiko ergibt, das der Behandelnde voll beherrscht (z. B.
nachhaltige Hirnschädigungen durch ein defektes Narkosegerät).

Dokumentationspflichten:

Ärztinnen und Ärzten werden auch mehr Dokumentationspflichten
auferlegt. So müssen Patientenakten vollständig und sorgfältig geführt
werden. Patienten erhalten ein gesetzliches Akteneinsichtsrecht.

Aufklärungspflichten:

Patienten müssen umfassend über die konkrete Behandlung und die sich
daraus ergebenden Risiken aufgeklärt werden. Hierzu wird ein
persönliches Gespräch obligatorisch, bloße schriftliche Erklärungen
reichen künftig nicht mehr. Der Gesetzentwurf liegt derzeit bei den
Ländern und Verbänden auf. Der Referentenentwurf kann auf der
Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit eingesehen bzw.
downgeloadet werden (www.bmg.bund.de).

Stand: 12. Februar 2012