Hundertprozentige Fehlerquote bei Steuererklärungen

Steuervollzug:

Der Bundesrechnungshof hat im Januar seinen Bericht über den Vollzug
der Steuergesetze insbesondere im Arbeitnehmerbereich vorgelegt und dabei
der Finanzverwaltung erhebliche Vollzugsmängel attestiert. Positiv wertete
der Bundesrechnungshof lediglich die Einführung der Pflicht zur
elektronischen Mitteilung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
sowie der Rentenbezüge durch die Versicherungsträger.

Ineffizientes Risikomanagement:

Die Finanzämter lassen mittels eines programmgesteuerten elektronischen
Risikofilters per Computer entscheiden, ob die Steuer maschinell
festgesetzt wird oder ob der Finanzbeamte persönlich tätig werden soll.
Dabei bleiben Sachverhalte, die bestimmte Betragsgrenzen nicht erreichen,
ungeprüft. Damit verstößt die Finanzverwaltung lt. Bundesrechnungshof
gegen ihre gesetzliche Pflicht, die Plausibilität von Steuererklärungen zu
prüfen. Haushaltsnahe Dienstleistungen würden in 80 bis 90 % der Fälle
durchgelassen, ohne dass die Voraussetzungen geprüft würden.

Keine wesentlichen Verbesserungen:

Bereits 2006 hatte der Bundesrechnungshof ein Gutachten vorgelegt,
welches sich im Ergebnis kaum von dem jüngst vorgelegten Bericht
unterscheidet. So sei die Arbeitslage der Veranlagungsstellen unverändert
angespannt. Zwischen 2006 und 2009 setzten die Finanzämter 1,9 % weniger
Personal ein. Die Komplexität des Steuerrechts hat sich mit einer
durchschnittlichen jährlichen Änderungshäufigkeit von 7,5 (2006) auf 10
Änderungen pro Jahr erhöht.

Grüne Wochen:

Um Arbeitsrückstände abzubauen, hätten mehrere Finanzämter in „Grünen
Wochen“ oder „Durchwinktagen“ für einen bestimmten Kreis von Fällen auf
eine Prüfung der Angaben in den Steuererklärungen verzichtet. Der
Bundesrechnungshof sieht großen Handlungsbedarf und empfiehlt insbesondere
eine grundlegende Vereinfachung des Steuerrechts sowie eine
kontinuierliche Weiterentwicklung des Risikomanagements.

Stand: 12. Februar 2012