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Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand

Verschonungsregelungen

Erben von Betriebsvermögen zahlen deutlich weniger an Erbschaftssteuern
als Erben privater Vermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen geht
Betriebsvermögen sogar ganz steuerfrei über, nämlich wenn der Nachfolger
den Betrieb mindestens 7 Jahre lang nahezu unverändert und mit nahezu
gleicher Anzahl der Beschäftigten (mindestens 700 % der Lohnsumme)
fortführt. Hiergegen haben sich die 32 dem Beirat des
Bundesfinanzministeriums angehörenden Finanzwissenschaftler in einem neuen
44-seitigen Gutachten ausgesprochen (Download unter www.bundesfinanzministerium.de).

Wesentliche Argumente

Die Wissenschaftler führen u.a. aus, dass es für eine ernsthafte
Bedrohung der Wirtschaft und der Arbeitsplätze wegen der Erbschaftsteuer
keine Anhaltspunkte gäbe. Mit Abschaffung sämtlicher Vergünstigungen
könnte der Steuersatz auf einheitlich 12,5 % gesenkt werden. Darüber
hinaus ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. II R 9/11 ein
Verfahren anhängig, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer –
insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Vergünstigungen für
Betriebsvermögen – geprüft wird.

Stand: 12. April 2012