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Wichtige Grundsatzentscheidungen des BFH 2012

Privatnutzung Firmenwagen

Zur Besteuerung der Privatnutzung eines Firmenwagens sind zwei wichtige
Entscheidungen vom Bundesfinanzhof (BFH) angekündigt. In dem Verfahren VI
R 26/10 wird der BFH darüber entscheiden, ob eine pauschale Versteuerung
der Privatnutzung mit der 1 %-Methode auch dann zulässig ist, wenn der PKW
nachweislich nicht privat genutzt worden ist. In dem Fall musste der
Arbeitnehmer die Privatnutzung durch Spesenabrechnungen nachweisen.
Angesichts der Tatsache des Fehlens von Spesenabrechnungen wurde
angenommen, dass keine Privatnutzung stattgefunden hat. Dennoch wendete
das Finanzamt die 1 %-Methode an.

Fahrtenbuch

In dem zweiten Verfahren (Az. VI R 33/10) wird sich der BFH mit der
ordnungsgemäßen Führung eines Fahrtenbuches beschäftigen. Es ist die Frage
zu klären, ob ein solches noch als ordnungsgemäß geführt gilt, wenn es
lückenhaft ist, sich die Lücken aber durch Erläuterungen in einer Excel
Datei schließen lassen. Die Führung eines Fahrtenbuches mittels
Excel-Datei galt bislang nicht als ausreichend.

Betriebsveranstaltungen

Wendet der Arbeitgeber anlässlich einer Betriebsveranstaltung pro
Teilnehmer mehr als 110 € auf, stellen die Aufwendungen nach Ansicht der
Finanzverwaltung steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Der VI. Senat wird in
den Verfahren (Az. VI R 79/10, VI R 93 bis 96/10) darüber zu entscheiden
haben, ob die 110 €-Grenze angesichts der jüngsten Preissteigerungen noch
angemessen ist. Auch zur Berechnung der Freigrenze nimmt der BFH Stellung.
Strittig ist, ob hierfür die Gesamtaufwendungen durch die Anzahl der
eingeladenen, angemeldeten oder tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer
aufzuteilen sind.

Schenkungen zwischen Ehegatten

Überweist ein Ehegatte einen Geldbetrag auf ein gemeinsames Oder-Konto,
vermutete die Finanzverwaltung bisher eine steuerpflichtige Schenkung.
Diese Auffassung ist höchst umstritten. Der II. Senat des BFH wird in dem
Verfahren II R 33/10 hierzu Stellung nehmen. Der 45-seitige Jahresbericht
2011 kann im PDF-Format unter http://www.bundesfinanzhof.de/sites/default/files/Jahresbericht%202011.pdf
bezogen werden.

Stand: 12. März 2012