Unbedingt neu beantragen
Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte ab 2013 fallen zunächst alle Lohnsteuerfreibeträge bei Arbeitnehmern weg. Kinderfreibeträge und Pauschbeträge für behinderte Menschen bleiben aber erhalten.
Der Wegfall der Lohnsteuerfreibeträge führt beim betroffenen Arbeitnehmer zu einem erhöhten Lohnsteuer-/Kirchensteuerabzug und einem verringertem Nettogehalt ab Januar 2013.
Freibeträge für die Lohnsteuer 2013
Unbedingt neu beantragen
Um dies zu vermeiden, müssen die betroffenen Arbeitnehmer die Lohnsteuerfreibeträge noch in 2012 bei dem für sie zuständigen Finanzamt mit beigefügtem Formular neu beantragen. Sie erhalten dann eine neue Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber. Die neue Bescheinigung muss der Arbeitgeber dann in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen ab Januar 2013 berücksichtigen. Soweit Dr. Kley Steuerberater die Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführt, bitten wir um Überlassung der neuen Bescheinigung.
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