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Grundstein für neues Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz

Altersvorsorge

Mit dem geplanten Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG) will
der Gesetzgeber vor allem mehr Transparenz bei der steuerlich
begünstigten privaten Altersvorsorge schaffen. Hierzu sollen die
Anbieter künftig sogenannte Produktinformationsblätter anfertigen und
ihren Kunden aushändigen müssen.

Fördergrenzen

Die Förderhöchstgrenze für Rürup-Renten (Basis-Renten) soll von
20.000 € auf 24.000 € angehoben werden. Außerdem soll die steuerlich
begünstigte Absicherung der Berufsunfähigkeit verbessert werden.

Riester-Rente

Mit diversen Änderungen soll die private Altersvorsorge der
Riester-Rente wieder attraktiv werden. Unter anderem soll es
Verbesserungen beim Erwerbsminderungsschutz geben als auch bei
genossenschaftlichen Riester-Anlageprodukten. Bei der
Riester-Eigenheimrente sollen Kapitalentnahmen für selbst genutztes
Wohneigentum jederzeit möglich werden. Außerdem soll der
Reinvestitionszeitraum verlängert werden. Weiters soll künftig ein
Altersvorsorge-Eigenheimbetrag zwischen 75 und 100 % des geförderten
Kapitals zulässig sein. Die jährliche Erhöhung der in das
Wohnförderkonto eingestellten Beträge soll von 2 % auf 1 % herabgesenkt
werden.

Bescheinigungspflichten

Die bisher erforderliche Anzeigepflicht des Anbieters bei schädlicher
Verwendung des Riester-Sparguthabens (§ 94 Abs. 1 des
Einkommensteuergesetzes) soll künftig entfallen.

Inkrafttreten

Das Gesetz soll zum 1.1.2013 in Kraft treten. Die Neuerungen sind
daher voraussichtlich ab dem kommenden Veranlagungszeitraum 2013
anwendbar.

Stand: 12. Oktober 2012