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Schenkungsteuerliche Behandlung von Lebensversicherungen

Erbschaftsteuer-Richtlinien

In den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien (ErbStR 2011) hat die
Finanzverwaltung ihre bisherige Sichtweise aufgegeben, wonach eine
Steuerpflicht aus Lebensversicherungsleistungen bestand, auch wenn der
Empfänger der Leistung als bezugsberechtigter Dritter die
Versicherungsprämien gezahlt hat.

In der Zahlung von Versicherungsprämien sah die Finanzverwaltung
außerdem eine steuerpflichtige Schenkung gegenüber dem
Versicherungsnehmer als gegeben, so dass es zu einer doppelten Erfassung
der Prämien mit Schenkung- und Erbschaftsteuer kam.

Neuregelung

In den neuen Richtlinien 2011 lässt es die Finanzverwaltung zu, dass
die Versicherungsleistung nach dem Verhältnis der vom
Versicherungsnehmer/Erblasser gezahlten Versicherungsbeiträge zu den
insgesamt gezahlten Versicherungsbeiträgen aufgeteilt wird. Auf den Teil
der Versicherungsleistung, der auf eigengeleistete Beiträge des
Bezugsberechtigten entfällt, fällt keine Erbschaftsteuer an.

Termfix-Versicherungen

Bei Termfix-Versicherungen tritt die Fälligkeit der
Versicherungsleistung nicht im Todesfall ein, sondern zu einem
bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. Die Finanzverwaltung
vertritt in den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien die Auffassung, dass
die Erbschaftsteuer bereits beim Tod des Erblassers und nicht erst mit
dem späteren Fälligkeitsbeginn entsteht.

Stand: 12. Oktober 2012