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Fahrtenbuch eines Arztes

Fahrtenbuch

Die Führung eines Fahrtenbuches ermöglicht es dem Arzt/der Ärztin, die
Privatnutzung des der Praxis zugeordneten PKWs nach den tatsächlich
gefahrenen Kilometern zu versteuern. Die Fahrtenbuchmethode ist im
Regelfall günstiger als die Pauschalmethode. Die formellen Anforderungen
an die Führung eines Fahrtenbuches sind allerdings genau festgelegt. So
verlangt das Finanzamt das Datum einer jeden Fahrt, den Kilometerstand zu
Beginn und am Ende der Fahrt, Angaben über Reiseziel und Reisezweck und
vor allem die Angabe der aufgesuchten Personen. Bei Umwegen ist auch die
Reiseroute aufzuzeichnen.

Ärztliche Schweigepflicht

Ein selbstständiger Internist hatte auf seine Praxis einen Mercedes 320
als auch einen Porsche Carrera laufen. Einen Privatnutzungsanteil für die
beiden PKW setzte er nicht an. Er berief sich hierbei u.a. auf seine
ärztliche Schweigepflicht.

FG Urteil

Das FG Niedersachsen wies die Klage des Arztes ab mit der Begründung,
dass berufliche Verschwiegenheitspflichten nicht dazu berechtigen, im
Fahrtenbuch auf die notwendigen Angaben zu verzichten (Urt. v.12.4.11,
Az.: 12 K 122/10).

Hinweis

Das Gericht merkte jedoch an, dass hinsichtlich des Reisezwecks z. B.
die Angabe „Mandantenbesuch“, „Patientenbesuch“ oder eine vergleichbare
Angabe genüge, wenn Name und Adresse der aufgesuchten Person in einem
getrennt zu führenden Verzeichnis festgehalten werden.

Stand: 12. November 2012