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Wichtige Änderungen bei elektronischer Übermittlung steuerlicher Meldungen

Lohn-/Umsatzsteueranmeldungen

Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Anträge auf Dauerfristverlängerung,
Anmeldungen der Sondervorauszahlung oder Lohnsteueranmeldungen können ab
dem 1.1.2013 nur noch mit Authentifizierung übermittelt werden. Dies gilt
insbesondere auch für Steuervoranmeldungen für den Dezember 2012, da diese
erst 2013 übermittelt werden.

Zusammenfassende Meldungen (ZM)

Ab dem 1.1.2013 kann der Formularserver der Bundesfinanzverwaltung für
die Abgabe der ZM nicht mehr genutzt werden. Meldungen ab 2013 müssen über
das ElsterOnline-Portal bzw. über das BZStOnline-Portal erfolgen.

Registrierungen/Frist

Informationen über die einzelnen Registrierungsoptionen
(Basis/Spezial/Plus) sind unter ElsterOnline erhältlich. Nach
Mitteilung der Finanzverwaltung nimmt die Registrierung allerdings bis zu
zwei Wochen in Anspruch. Nachdem die gesetzlichen Abgabefristen unabhängig
von einer Registrierung einzuhalten sind, drohen bei nicht rechtzeitig
erfolgter Registrierung Verspätungszuschläge.

Stand: 12. November 2012