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Neuregelungen 2013 im Steuer- und Sozialversicherungsrecht

Ende November 2012 billigte der Bundesrat insgesamt 25 neue Gesetze.
Das Jahressteuergesetz 2013 sowie die Neuregelungen zur
Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts werden
derzeit noch im Vermittlungsausschuss beraten.

Sozialversicherungsrecht

Angehoben wurde zum 1.1.2013 die Verdienstgrenze für Minijobs. Diese
beträgt ab dem 1.1.2013 450 € (bisher 400 €). Für Midijobber (Beschäftigte
in der so genannten Gleitzone) erhöht sich die Entgeltgrenze von 800 € auf
850 €. Außerdem wurde der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung
auf 18,9 % gesenkt (bisher 19,6 %). Die Versicherungspflichtgrenze in der
gesetzlichen Krankenversicherung beträgt neu 4.350 € im Monat. Die
Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung betragen
5.800 € im Monat bzw. 4.900 € in den neuen Bundesländern.

Verkehrsteueränderungsgesetz

Elektrofahrzeuge bzw. Fahrzeuge mit einem Ausstoß von weniger als 50g
CO2/km werden künftig von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.

Gesetzgebung 2013

Gleichzeitig wartete die Bundesregierung noch im IV. Quartal 2012 mit
einer Reihe neuer Gesetzesinitiativen auf, die im Laufe dieses Jahres
beraten bzw. in Kraft treten werden. Der Entwurf eines Gesetzes zur
Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts enthält u. a. eine
Anhebung der steuerfreien Übungsleiterpauschale um 300 € auf 2.400 € und
der Ehrenamtspauschale von 500 € auf 720 €. Das geplante Gesetz zur
Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren soll
Immobilienkäufer besser vor dem Kauf so genannter Schrottimmobilien
schützen. Auch ein neues Steuervereinfachungsgesetz 2013 wurde bereits im
Dezember auf den Weg gebracht. Dieses sieht unter anderem die Anhebung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.130 € vor. Das kommende Jahr dürfte also
spannend bleiben.

Stand: 12. Dezember 2012