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Neues Informationsaustausch-abkommen mit USA beschlossen

US-Abkommen

Am 21.2.2013 haben die USA und Deutschland ein „Abkommen zur
Förderung der Steuerehrlichkeit bei grenzüberschreitenden Sachverhalten“
paraphiert. Grundlage dieses Abkommens bildet die mit Frankreich,
Großbritannien, Italien und Spanien abgegebene gemeinsame Erklärung zur
bilateralen Zusammenarbeit in der Bekämpfung der Steuerhinterziehung
bzw. zur Umsetzung des „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA).

FATCA

Mit FATCA haben die USA unzweifelhaft ein neues
Steuer-Informationssystem geschaffen. Sie bedienen sich dabei der
ausländischen Banken und Finanzinstitute. Letztere müssen für die USA
Informationen über ihre für US-Kunden geführten Konten erheben und der
US-Behörde zur Verfügung stellen. Betroffen sind Konten, die am
31.12.2013 ein Kontoguthaben von mehr als 50.000 US-$ aufweisen.
Mitzuteilen sind u.a. die persönlichen Daten des Kontoinhabers sowie der
US-Geburtsort (an den sich die Steuerpflicht knüpft). Im Abkommen mit
Deutschland ist vorgesehen, dass sich die USA im Gegenzug verpflichtet,
den deutschen Finanzbehörden Informationen über Zins- und
Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde
von US-Finanzinstituten erhebt. Das Inkrafttreten des Abkommens sowie
die Umsetzung von FATCA sind ab dem 1.1.2014 geplant.

Stand: 11. März 2013