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SEPA – der neue bargeldlose Zahlungsverkehr ab 1.2.2014

SEPA

SEPA steht für „Single Euro Payment Area“ und bedeutet einheitlicher
europäischer Zahlungsraum. Vereinheitlicht werden u.a. die Datenformate
für Zahlungen im Euro-Raum. Dadurch soll der Zahlungsverkehr erleichtert
werden. Die neuen Regelungen basieren auf der am 31.3.2012 in Kraft
getretenen EU-Verordnung 260/2012. Gemäß dieser Verordnung werden die
neuen Vorschriften zum 1.2.2014 verbindlich. Dem SEPA-Raum gehören
insgesamt 32 Staaten an.

Lastschriften und Gläubiger-ID

SEPA unterscheidet zwischen Basis- und Firmenlastschriftverfahren. Je
nach Verfahren gelten unterschiedliche Vorlagefristen. Während es bei
Basislastschriften bei der bisherigen achtwöchigen Widerspruchsfrist
bleibt, gibt es im Firmenlastschriftverfahren kein Widerspruchsrecht. Für
das SEPA-Lastschriftverfahren wird künftig eine
Gläubiger-Identifikationsnummer erforderlich. Diese kann kostenfrei über
Internet/E-Mail bei der Deutschen Bundesbank beantragt werden.

Änderung der Bankverbindungsdaten

SEPA erfordert die Umstellung der bisherigen Kontodaten. Kontonummer
und Bankleitzahl sind durch IBAN (International Bank Account Number) und
BIC (Bank Identifier Code) zu ersetzen. Auch das Datenaustausch-Format
ändert sich: Statt dem einfachen DTA-Format ist das komplexe
ISO20022-XML-Format anzuwenden. Dieses erfordert auch entsprechende
Umstellungen in der betriebsinternen EDV bis 1.2.2014. Für das
elektronische Lastschriftverfahren (per Kreditkarte) gelten
Übergangsregelungen bis 1.2.2016.

Stand: 11. März 2013