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Steuergesetzgebung: Bundesregierung und Bundesländer im Wettlauf!

Gesetzgebung

In der aktuellen Steuergesetzgebung dreht sich derzeit alles um das
Ende letzten Jahres im Vermittlungsausschuss gescheiterte
Jahressteuergesetz 2013.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Der vom Bundestag am 25.4.2013 angenommene Gesetzentwurf der
Bundesregierung „zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (BT-Drucks. 17/13082) enthält
u.a. eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für steuerrelevante
Unterlagen rückwirkend zum 1. Januar 2013 von 10 auf 8 Jahre und ab 1.
Januar 2015 auf 7 Jahre. Außerdem sollen die Lohnsteuer-Freibeträge
künftig 2 Jahre lang gelten.

Cash GmbH

Mit dem Gesetzentwurf soll das beliebte Schenkungsteuersparmodell der
Cash GmbH erneut abgeschafft werden. Dies soll durch Einbeziehung von
Zahlungsmitteln, Geschäftsguthaben und Geldforderungen über dem „normalen
Bestand“ in das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen erfolgen.

Jahressteuergesetz 2013 der Länder

Zeitgleich haben die Bundesländer einen Gesetzentwurf für ein
Jahressteuergesetz 2013 (BT-Drucks 17/13033 v. 10.4.2013) eingebracht. Die
Länder schlagen hierbei in puncto Cash GmbH in dieselbe Kerbe, jedoch
unter unterschiedlichen Bedingungen. Während der Gesetzentwurf der
Bundesregierung den normalen Bestand als „Durchschnitt der Bestände am
Schluss der letzten 5 Wirtschaftsjahre“ definiert, wollen die Länder
„Geldforderungen und andere Finanzmittel“ in den Katalog des nicht
begünstigten Verwaltungsvermögens aufnehmen, soweit diese „nicht
betriebsnotwendig“ sind. Bei der Definition der Betriebsnotwendigkeit
gehen die Länder von 10 % des gemeinen Werts des Unternehmens aus. Aus
diesem Grund und weil die Länder eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen
nicht wollen, wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung am 3.5.2013 in
den Vermittlungsausschuss verwiesen.

Stand: 12. Mai 2013