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Neues Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz verabschiedet

Verschärfende Gesetzesneuregelungen mit rückwirkender Anwendung

Gesetz

Das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilfe-Richtlinie sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften wurde am 29.06.2013 im Bundesgesetzblatt (I S.
1809) veröffentlicht. Das Gesetz enthält im Wesentlichen die bereits im
Jahressteuergesetz 2013 vorgesehenen Regelungen mit folgenden
verschärfenden Gesetzesneuregelungen:

Cash GmbH

Die Steuerbefreiungen für sogenannte Cash GmbHs sind mit Wirkung zum
06.06.2013 weggefallen. Nach der Neuregelung zählen Zahlungsmittel von
mehr als 20 % des gemeinen Werts des Unternehmens nicht zum begünstigten
Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 a des
Erbschaftsteuergesetzes -Neufassung).

Goldfinger-Modell

Ebenfalls rückwirkend zum 28.02.2013 geschlossen wurde die
Möglichkeit, mittels negativem Progressionsvorbehalt den Steuersatz für
das zu versteuernde Einkommen bis auf null Prozent zu senken. Künftig
gilt, dass bei der Ermittlung der Einkünfte für den
Progressionsvorbehalt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens erst zum Zeitpunkt des Zuflusses
des Veräußerungserlöses oder bei Entnahme zum Zeitpunkt der Entnahme als
Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Damit kann ein negativer
Progressionsvorbehalt nur noch bei echten Verlusten entstehen.

Umsatzsteuer

Abgeschafft wird zum 01.01.2014 der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7
% für Umsätze mit Kunstgegenständen und Sammlungsstücken. Unter den
Begriff „Sammlungsstücke“ fallen auch Münzen und Medaillen aus
Edelmetallen.

Investitionsabzugsbetrag

Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Aufgabe
der Investitionsabsicht nach Erlass des Steuerbescheides, in dem der
Investitionsabzugsbetrag berücksichtigt wurde, ein rückwirkendes
Ereignis darstellt, für welches der Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf
des Kalenderjahres beginnt, in dem das rückwirkende Ereignis eingetreten
ist (Urt. v. 05.05.2011, 1 K 266/10). Der Gesetzgeber hebt dieses
steuerzahlerfreundliche Urteil durch eine Gesetzesänderung auf. Nach dem
neuen § 7g Abs. 3 EStG wird die Anlaufhemmung der 15-Monats-Frist bis
Eintritt des rückwirkenden Ereignisses (Aufgabe der Investitionsabsicht)
ausgeschlossen.

Stand: 23. Juli 2013