Nutzung von Altverlusten – Jetzt handeln!
Mit dem Jahreswechsel 2008/ 2009 hat der Gesetzgeber die Besteuerung der Einkünfte aus der Veräußerung von Wertpapieren etc. im Bereich der Kapitaleinkünfte geregelt. Bis zum 31.12.2008 gehörte die Veräußerung von Wertpapieren noch zu den privaten Veräußerungsgeschäften.
Nutzung von Altverlusten vor Fristende
Jetzt handeln
Sofern bei der Veräußerung von Wertpapieren ein Verlust erzielt wurde, waren diese Verluste nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften im gleichen Veranlagungsjahr verrechenbar. Sind im gleichen Veranlagungszeitraum keine verrechenbaren Gewinne angefallen, hat das Finanzamt die Verluste gesondert festgestellt und in die Folgejahre vorgetragen. Bei vielen Steuerpflichtigen hatte sich so zum 31.12.2008 ein hoher Verlustvortrag (sog. Altverluste bis zum 31.12.2008) aufgebaut, da aufgrund der damaligen Finanzmarktsituation in vielen Fällen kein positives Verrechnungsvolumen erwirtschaftet werden konnte.
Diese Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften wären mit der Neuregelung der Besteuerung der Veräußerungsgeschäfte im Bereich der Kapitaleinkünfte ersatzlos entfallen, wenn der Gesetzgeber nicht eine Übergangsregelung geschaffen hätte, nach der die bis zum 31.12.2008 entstanden Altverluste auch mit Gewinnen aus Veräußerungsgeschäften ab dem 1.1.2009 verrechnet werden können.
Diese Übergangsregelung läuft zum 31.12.2013 aus.
Ab dem 1.1.2014 können die Altverluste aus der Veräußerung von Wertpapieren vor dem 1.1.2009 nur noch mit Gewinnen aus sonstigen privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Grundstücksverkäufe) verrechnet werden. Da die sonstigen privaten Veräußerungsgeschäfte relativ selten sind, wird es bei vielen Steuerpflichtigen zu einer endgültigen Nichtnutzbarkeit der Verlustvorträge aus sog. Altverlusten kommen.
Sollten Sie davon betroffen sein und noch Verlustvorträge aus Altverlusten haben, empfehlen wir Ihnen, sich zeitnah mit Ihrem Bankberater in Verbindung zu setzen und ihn über die Existenz der Altverluste zu informieren. Ggf. kann er mit Ihnen noch dieses Jahr durch entsprechende Anlagen dieses Verlustverrechnungspotential nutzen.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2023.
Für langjähriges Engagement, für die kontinuierliche Verbesserung der internen Strukturen, Services und unserer digitalen Angebote.
Sie sind bei uns in besten Händen.
Für Ärzte und Apotheker
Wir sind zertifizierte Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen. Mehr erfahren..
Unsere Standorte
DATEV Unternehmen Online
Digitale Zusammenarbeit bei der Finanzbuchhaltung. Mehr
DATEV – MEINE STEUERN
Digitale Zusammenarbeit bei der Einkommensteuererklärung. Mehr
News
- Arbeitszimmer: Welche Kosten Sie jetzt absetzen können25. September 2023 - 12:00
- Posttraumatische Belastungsstörungen29. August 2023 - 0:00
- Private Krankenversicherungen29. August 2023 - 0:00
- Aufwendungen für ein Hausnotrufsystem29. August 2023 - 0:00
- Einbringung einer Arztpraxis in ein MVZ29. August 2023 - 0:00