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Neues BMF-Schreiben zur Anwendung von DBA Vorschriften

Bundesfinanzministerium schränkt Anwendung von DBA weiter
ein

Doppelbesteuerungsabkommen

Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind Verträge zwischen zwei Staaten,
die eine doppelte Besteuerung ein und desselben Steuersubstrates
verhindern sollen. Dies geschieht, indem das jeweilige Abkommen das
Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte dem einen oder anderen Staat
zuweist. Vielfach können dadurch aber auch „weiße Einkünfte“ entstehen,
also solche, die weder der eine noch der andere Staat besteuert. Zur
Verhinderung solcher „weißen Einkünfte“ dienen so genannte
Rückfallklauseln bzw. „Subject-to-tax-, Remittance-base-
(Überweisungsklauseln) und Switch-over-Klauseln (Umschaltklauseln)“.

Neues BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium hat zur Anwendung dieser Klauseln unter
Berücksichtigung der jüngsten Bundesfinanzhof-Rechtsprechung ein neues
Schreiben erlassen (BMF v. 20.06.2013, IV B 2, S 1300/09/10006). Das neue
BMF-Schreiben erläutert u.a. die Anwendung der Subject-to-tax Klausel im
Quellenstaat und im Ansässigkeitsstaat und erläutert die Besteuerung unter
Anwendung dieser Klausel anhand von Beispielen. Bezüglich der Anwendung
der Remittance-base-Klausel (Überweisungsklausel) sowie der
Switch-over-Klausel (Umschaltklausel) vertritt das BMF die bisherige
Auffassung weiter. Insbesondere in Fällen von Qualifikationskonflikten
behält sich Deutschland als Ansässigkeitsstaat die Anwendung der
Anrechnungsmethode an Stelle der Freistellungsmethode vor. Das neue
BMF-Schreiben ist im Bundessteuerblatt 2013 Teil I S. 980
veröffentlicht.

Stand: 12. Oktober 2013