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Bestandsveränderungen im Jahresabschluss

Inventur 2013

Mit dem Kalenderjahr geht in der Regel auch das Geschäftsjahr zu Ende.
Damit steht auch die nächste Inventur an. Produktionsbetriebe müssen
hierbei regelmäßig auch Bestandsveränderungen im Warenlager
analysieren.

Bestandsveränderungen

Bei den Bestandsveränderungen ist zu unterscheiden zwischen solchen bei
Halbfertigerzeugnissen und solchen bei den Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen. Die Unterscheidung ist zwar nicht wichtig für die
Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns. Denn Bestandserhöhungen bzw.
Bestandsminderungen im Warenlager erhöhen bzw. mindern den
steuerpflichtigen Gewinn, egal ob die Bestandsveränderung auf Ebene der
Halbfertigerzeugnisse oder auf Ebene der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt ist.

Rohertrag und Marge

Dennoch sollten Bestandsveränderungen genau abgegrenzt werden. Denn
Veränderungen bei den Halbfertigerzeugnissen wirken sich auf die
Gesamtleistung und damit auf die Rohgewinnmarge aus. Beispiel: Unternehmer
U erzielte im vergangenen Jahr einen Umsatz von 500.000 € und hatte
Aufwendungen beim Wareneinkauf von 400.000 €. Die Bestandsveränderungen
betragen plus 50.000 €. Es liegt somit eine Bestandserhöhung vor.
Resultieren die Bestandsveränderungen aus der Erhöhung der
Halbfertigerzeugnisse, steigt die Gesamtleistung auf 550.000 €. Die
Rohgewinnmarge beträgt bei einem Rohertrag von unverändert 100.000 € dann
18 %. Wird die Bestandserhöhung aber zugunsten der Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe erfasst, sinkt der Wareneinsatz auf 350.000 €, der
Rohertrag steigt auf 150.000 € und die Rohgewinnmarge beträgt dann 30 %.
Die Berechnung der richtigen Rohgewinnmarge ist wichtig für die
betriebliche Kosten- und Leistungsrechnung. Daher sollten die
Bestandsveränderungen exakt ermittelt werden, auch wenn der steuerliche
Gewinn derselbe ist.

Stand: 29. November 2013