Neuregelung der Steuerschuldnerschaft
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
aus aktuellem Anlass möchte wir Sie auf eine wichtige Veränderung hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung vom Bauleistungen hinweisen: Sie müssen bei Ihren Kunden unterscheiden, ob diese Ihre Leistungen als Bauleisteroder als Bauträger beziehen.
BAULEISTER erbringen Ihre Leistungen auf Grundstücken, die Ihnen nicht gehören. Die Rechnungen werden wie bisher ohne Umsatzsteuer gestellt.
BAUTRÄGER erbringen Ihre Leistungen auf Grundstücken, die Ihnen gehören. Die Rechnungen werden nun mit Umsatzsteuer gestellt.
KUNDE IST BAULEISTER UND BAUTRÄGER
Die umsatzsteuerlichen Folgen richten sich danach, ob Ihr Kunde die Leistung als Bauträger oder als Bauleister beziehen wird. Falls Ihr Kunde als Bauleister Leistungen bezieht, ist es für Sie am sichersten, wenn Sie eine Bescheinigung nach § 48b EStG von Ihrem Kunden erhalten, in dem er bestätigt die Leistung für das Bauvorhaben als Bauleister empfangen zu haben. Diese Bestätigung benötigen Sie für jede einzelne Baumaßnahme.
Das Bestätigungsschreiben Ihres Kunden, falls er als Bauleister (und eben nicht als Bauträger) die Leistung bezieht, könnte wie folgt lauten:
Hiermit bestätige ich Ihnen, dass die Leistungen, die ich von Ihnen für das Bauvorhaben „Baustelle Musterberg, Los 44“ beziehe von mir als Bauleister bezogen werden. Die Steuerschuldnerschaft geht damit nach § 13b USt auf mich als Leistungsempfänger über. Eine gültige Bescheinigung nach § 48b EStG für umsatzsteuerliche Zwecke liegt diesem Schreiben bei.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben. Sollten Sie weitere Fragen haben, so rufen Sie uns doch einfach an.
Dr. Kley Steuerberater
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2023.
Für langjähriges Engagement, für die kontinuierliche Verbesserung der internen Strukturen, Services und unserer digitalen Angebote.
Sie sind bei uns in besten Händen.
Für Ärzte und Apotheker
Wir sind zertifizierte Fachberater im ambulanten Gesundheitswesen. Mehr erfahren..
Unsere Standorte
DATEV Unternehmen Online
Digitale Zusammenarbeit bei der Finanzbuchhaltung. Mehr
DATEV – MEINE STEUERN
Digitale Zusammenarbeit bei der Einkommensteuererklärung. Mehr
News
- Änderungen für Kleinunternehmer: Umsatzgrenzen, E-Rechnungspflicht und EU-Umsätze10. Dezember 2024 - 14:30
- Honorarverjährung 2024/202526. November 2024 - 0:00
- Aufbewahrungsfristen 2024/202526. November 2024 - 0:00
- Pflegegelder für Pflegepersonen26. November 2024 - 0:00
- Leistungen einer Privatklinik26. November 2024 - 0:00