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Steueranpassungsgesetz 2014

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher
Vorschriften

Referentenentwurf

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21.03.2014 einen
Referentenentwurf für ein neues „Gesetz zur Anpassung des nationalen
Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer
steuerlicher Vorschriften“ vorgelegt. Die Gesetzesänderungen wurden
insbesondere wegen des Beitritts Kroatiens zur EU notwendig. Da-rüber
hinaus enthält das aus 23 Artikeln bestehende Gesetz diverse redaktionelle
Anpassungen nach anderen Gesetzgebungsverfahren. Anpassungen finden sich
in fast allen Steuergesetzen, einschließlich der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung.

Hervorzuhebende Regelungen

Das Steueränderungsgesetz enthält u.a. die Wiedereinführung der
Fifo-Methode beim Handel mit Fremdwährungsbeträgen (Änderung § 23 Abs. 1
Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes). Fifo steht für First In First Out, das
heißt die zuerst gekauften Bestände gelten als zuerst veräußert. Da-rüber
hinaus wird eine Gewerbesteuerfreistellung von Einrichtungen ambulanter
Rehabilitation eingeführt (§ 3 Nr. 20 des Gewerbesteuergesetzes). Die §§
52 und 52a des Einkommensteuergesetzes werden unter gleichzeitiger
Straffung der Vorschriften zusammengeführt. Im Einkommensteuergesetz
ändern sich die Vorschriften der §§ 3, 8, 9, 10, 37b, 40 und 41b infolge
der jüngsten Reisekostenreform.

Weitere Gesetzesinitiative des Bundesrates

Fast zeitgleich mit der Einbringung des Steueränderungsgesetzes hat der
Bundesrat am 14.03.2014 einen Gesetzesentwurf mit mehreren Einzelmaßnahmen
zur Vereinfachung des Steuerrechts vorgelegt. Erleichterungen soll es u.a.
beim Abzug der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer geben. Der
Arbeitnehmerpauschbetrag von gegenwärtig 1.000 € soll erhöht werden. Im
Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigte Freibeträge sollen künftig eine
zweijährige Gültigkeit haben. Außerdem soll es Vereinfachungen beim
Nachweis von Pflegekosten geben.

Stand: 15. April 2014