Privat, oder Unternehmensvermögen? Das ist hier die Frage.
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
haben Sie im Jahr 2015 Wirtschaftsgüter erworben, die Sie zum Teil unternehmerisch und zum Teil unternehmensfremd nutzen?
Beispiele:
- Immobilie (Erdgeschoss betriebliche Nutzung, zB Büro, Werkstatt, Obergeschoss private Wohnung/ Vermietung an Privatperson)
- Photovoltaikanlangen (Einspeisung und Eigenverbrauch)
Vermögenserwerb richtig zuordnen
Beträgt die unternehmerische Nutzung mindestens 10%, so haben Sie umsatzsteuerlich ein Zuordnungswahlrecht.
Sie können das Wirtschaftsgut
- voll der unternehmerischen Tätigkeit,
- voll dem nichtunternehmerischen Bereich, oder
- im Umfang der unternehmerischen Nutzung dem Unternehmen
zuordnen.
Danach richtet sich zum einen der Umfang des Vorsteuerabzugs aus der Anschaffung und den laufenden Aufwendungen. Zum anderen ist die ursprüngliche Zuordnung maßgeblich bei Änderung der Nutzung im Vorsteuerberichtigungszeitraum (5 bzw. 10 Jahre). Beispielsweise könnte das Obergeschoss der oben genannten Immobilie auf Grund der Expansion des Unternehmens nun auch betrieblich genutzt werden und damit für den verbleibenden Zeitraum zum vollen Vorsteuerabzug berechtigen. Um diesen geltend machen zu können ist die richtige Zuordnung beim Erwerb entscheidend.
Für alle Erwerbe im Jahr 2015 muss diese Zuordnungsentscheidung bis spätestens 31.05.2016 gegenüber dem Finanzamt dokumentiert werden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt.
Um keine steuerlichen Nachteile in Folgejahren zu erleiden, sprechen Sie Ihren steuerlichen Berater an.
Dr. Kley Steuerberater
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