Was ist die …
Kleinunternehmer Rechnung
Bei Kleinunternehmer Rechnungen müssen die Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes befolgt werden obwohl bei Kleinunternehmern die Umsatzsteuer nicht erhoben wird.
Die Kleinunternehmer Rechnung muss deshalb ebenfalls die allgemeinen Pflichtangaben von Rechnungen nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten.
Kleinunternehmer Rechnung
Hier die Pflichtangaben noch einmal zusammengefasst
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
- Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum (Rechnungsdatum)
- Entgelt
- Steuernummer (oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer – nur in Ausnahmefällen)
- Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der Lieferung/sonstigen Leistung
Wichtig: Kleinunternehmer dürfen bei dem Ausstellen einer Rechnung auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen!
Sie sollten zusätzlich den Grund für die fehlende Umsatzsteuerangabe nennen. Der Hinweis auf den einschlägigen Gesetzesparagraphen reicht dabei völlig aus.
Beispielsweise wie nachfolgend:
- „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
- „Als Kleinunternehmer in Sinne des § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“, oder
- „Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“
Dr. Kley Steuerberater
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