Vorbereitungsmaßnahmen
Änderung der Abgabefristen ab Veranlagungszeitraum 2018
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung(en) von einem Steuerberater erstellen lassen, hatten in der Vergangenheit immer bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, um ihre Steuererklärungen beim Finanzamt einzureichen.
In der Realität wurden Steuererklärungen aber oft bis weit in das Zweitfolgejahr hinein beim Finanzamt eingereicht (April-Mai des übernächsten Jahres). Es lag im Ermessen des Finanzamts, ob es für diese Fristüberschreitung einen Verspätungszuschlag festsetzte oder nicht. Eine Festsetzung erfolgte in den wenigsten Fällen.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wird erstmals eine gesetzliche Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige eingeführt. Danach können Steuerklärungen nunmehr bis zum 28.2. des Zweitfolgejahres abgegeben werden. Eine Fristverlängerung darüber hinaus ist nicht mehr vorgesehen. Die Neuregelung ist erstmals bei den Steuererklärungen 2018 anzuwenden. Wird die Frist überschritten, hat das Finanzamt keinen Ermessenspielraum mehr für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen. Diese wurden nun ebenfalls gesetzlich geregelt und sind von den Finanzämtern festzusetzen. Sie betragen mindestens 25 € pro Monat der Fristüberschreitung.
Jetzt stellen Sie sich bestimmt die Frage, warum wir bereits jetzt mit dieser Neuregelung auf Sie zukommen? Die Erklärungen 2018 werden doch erst im Jahr 2019 erstellt.
DIES HAT ZWEI GRÜNDE:
- Um sicherstellen zu können, dass wir alle Erklärungen 2018 bis spätestens zum 28.02.2020 fertiggestellt bekommen, müssen wir bereits bei der Erstellung der Erklärungen 2017 vorarbeiten und versuchen, diese früher zu erstellen, um in 2019 früher mit der Erstellung von 2018er-Erklärungen anfangen zu können.
- Ihre Steuererklärung(en) für das Jahr 2017 wurde(n) noch nicht erstellt.
Aus diesem Grund bitten wir Sie höflichst uns Ihre Unterlagen für das Jahr 2017 in den nächsten Tagen und Wochen zur Verfügung zu stellen, damit wir mit der Erstellung der Erklärung(en) 2017 beginnen können.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!
Dr. Kley Steuerberater
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2023.
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Sie sind bei uns in besten Händen.
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