AirBnB
Was Sie als Vermieter beachten müssen
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
die deutsche Finanzverwaltung in der Gestalt des Bundeszentralamts für Steuern hat eine Anfrage nach Dublin, Irland geschickt und um die Herausgabe der Daten der auf der Plattform von AirBnB registrierten und aktiven Vermieter gebeten. In Irland befindet sich der Europasitz von AirBnB.
Auf Grund eines Gesetzes zur gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die irischen Finanzbehörden verpflichtet diese Informationen innerhalb von sechs Monaten zu übermitteln.
AirBnB
Was Sie als Vermieter beachten müssen
Die Daten können dann von den deutschen Finanzbehörden sowohl für das Besteuerungsverfahren als auch für Steuerstraf- und Bußgeldverfahren verwendet werden.
Bei den dann namentlich bekannten Airbnb-Vermietern wird die Finanzverwaltung prüfen, ob die Vermietungseinkünfte in den Steuererklärungen dem Grunde und der Höhe nach korrekt angegeben wurden.
Dabei ist zu beachten, dass die Vermietungseinkünfte nicht nur die Einkommensteuer betreffen. Auch die Umsatzsteuer, die Gewerbesteuer und lokale Steuern (City Tax/Kulturförderabgabe, Tourismustaxe, Beherbungssteuer, o.ä.) sind ggf. davon betroffen.
Solange die konkreten Daten den Wohnsitzfinanzämtern nicht vorliegen, besteht noch die Möglichkeit der Abgabe einer strafbefreienden Selbstanzeige. Kurzfristiges Handeln ist deshalb angesagt.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zu dem Thema zur Verfügung.
Dr. Kley Steuerberater
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