§ 1 UStG
Inland/Ausland/Gemeinschaftsgebiet/Drittland
Für einen Unternehmer ist es wichtig zu wissen wo der Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung ist, um die Steuerbarkeit für seine Umsätze festlegen zu können.
Da ein im Inland gegen Entgelt entstandener Umsatz immer steuerbar ist.
Der Begriff des Inlands ist in A 1.9 UStAE wie folgt definiert: Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Nicht dazu gehört:
- Gemeinde Büsingen am Hochrhein
- Insel Helgoland
- Freihäfen (≠ See- und Passagierhäfen!): Bremerhaven und Cuxhaven
- Gewässer und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie
- Deutsche Schiffe und deutsche Luftfahrtzeuge in Gebieten, die keinem Zollgebiet gehören
Ausland i.S.d. UStG ist das Gebiet, das nicht → Inland ist (§ 1 Abs. 2 Satz 2 UStG).
Zum Ausland gehören
- das Gemeinschaftsgebiet und
- das Drittlandsgebiet
Das Gemeinschaftsgebiet umfasst laut A 1.10 UStAE das Inland der BRD, sowie die unionsrechtlichen Inlandsgebiete der übrigen EU-Mitgliedstaaten.
Dazu gehören:
- Belgien;
- Bulgarien;
- Dänemark (ohne Grönland und die Färöer);
- Estland;
- Finnland (ohne die Aland-Inseln);
- Frankreich (ohne Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Reunion, Saint-Barthélemy und Saint-Martin) zuzüglich des Fürstentums Monaco;
- Griechenland (ohne Berg Athos);
- Irland;
- Italien (ohne Livigno, Campione d‘ Italia und den zum italienischen Hoheitsgebiet gehörenden Teil des Luganer Sees);
- Kroatien;
- Lettland;
- Litauen;
- Luxemburg;
- Malta;
- Niederlande (ohne das überseeische Gebiet Aruba und ohne die Inseln Curaçao, Sint Maarten, Bonaire, Saba und Sint Eustatius);
- Österreich;
- Polen;
- Portugal (einschließlich Madeira und der Azoren);
- Rumänien;
- Schweden;
- Slowakei;
- Slowenien;
- Spanien (einschließlich Balearen, ohne Kanarische Inseln, Ceuta und Melilla);
- Tschechien;
- Tschechien;
- Ungarn;
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (ohne die überseeischen Länder und Gebiete und die Selbstverwaltungsgebiete der Kanalinseln Jersey und Guernsey) zuzüglich der Insel Man;
- Zypern (ohne die Landesteile, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt) einschließlich der Hoheitszonen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (Akrotiri und Dhekalia) auf Zypern.
Das Drittlandsgebiet umfasst die Gebiete, die nicht zum Gemeinschaftsgebiet gehören, u.a. auch Androrra, Gibraltar, San Marino und den Vatikan.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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