Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter
So bleiben Betriebsveranstaltungen steuerfrei!
Was ist eine Betriebsveranstaltung?
Eine Betriebveranstaltung ist laut § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG eine Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter.
Eine solche Veranstaltung muss grundsätzlich allen Arbeitnehmern offen stehen.
Anlässe für Betriebsveranstaltungen
- Weihnachtsfeiern
- Jubiläumsfeiern
- Betriebsausflüge
Wann ist eine Betriebsveranstaltung steuerfrei?
Eine Betriebsveranstaltung ist dann steuerfrei wenn, die anfallenden Kosten einen Freibetrag in Höhe von 110,00 € (brutto) pro Betriebsfeier und Arbeitnehmer nicht übersteigen.
Mehr als zwei Veranstaltungen im Jahr dürfen, unabhängig von der Höhe der daür angefallenen Aufwendungen, jedoch nicht stattfinden.
Freibetrag bedeutet, dass dieser Wert in jedem Fall steuerfrei bleibt.
Sollte der Wert von 110,00 € überschritten werden, ist nur der übersteigende Betrag zu versteuern.
Wer mehr als zwei Betriebsfeiern pro Jahr ausrichtet, der muss alle weiteren komplett versteuern.
Jedoch darf hier zumindest ausgewählt werden, welche der Veranstaltungen man versteuern möchte.
Hierzu ein kleines Beispiel:
Die Aufwendungen für das Sommerfest der XY GmbH betragen 7.475 € inkl. Umsatzsteuer.
Bei 65 teilnehmenden Arbeitnehmern entfällt auf jede Person ein Wert in Höhe von 115,00 €.
Der Freibetrag wurde in diesem Fall um 5,00 € pro Arbeitnehmer überschritten, welhalb die die XY GmbH für diese Veranstaltung eine Summe in Höhe von 325,00 € versteuern muss.
(115 € – 110 € = 5 €) -> (5 € x 65 Personen = 325 €)
Aufwendungen bei Betriebsveranstaltungen:
Einzubeziehen:
- Speisen, Getränke, Tabakwaren
- Übernachtungskosten
- Fahrtkosten z. B. Stadtrundfahrt
- Eintrittskarten
- Überlassung von Geschenken (max. 60 €)
- Aufwendungen für den Äußeren Rahmen (Animation, Musik, Raummiete)
Nicht einzubeziehen:
- An- und Abreise bei Arbeitnehmern, die an einem anderen Ort tätig sind
- Anteilige Lohnkosten für die Organisation
- Anteilige Energie- und Wasserkosten während der Veranstaltung in eigenen Räumen
- Stornokosten
Zur Absicherung im Falle einer Betriebsprüfung sollten Sie immer eine Teilnehmerliste der Personen erstellen, die für die Betriebsveranstaltung zugesagt haben.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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