Einfach erklärt:
Steuerklassen
Steuerklasse I:
- ledig, verwitwet, getrennt lebend/geschieden
Steuerklasse II:
- alleinerziehend
Steuerklasse III: (+V)
- verheiratet, Mehrverdienender der Eheleute
Steuerklassen
Steuerklasse IV:
- verheiratet, beide Ehepartner haben ein in etwa gleich hohes Einkommen (Beide IV+IV)
Steuerklasse V:
- verheiratet, Geringverdienender der Eheleute (Mehrverdienender ist Kl. III)
Steuerklasse VI:
- Zweit- oder Nebenjob der kein Minijob ist (Familienstand nicht relevant)
Steuerklassen für Verheiratete:
Die Höhe der Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld ergibt sich aufgrund des zuvor verdienten Nettolohns. Daher ist es ratsam für Eheleute sich frühzeitig Gedanken über die Kombination Ihrer Steuerklassen zu machen.
Nach dem schönsten (und teuersten) Tag Ihres Lebens werden Sie automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Diese ist für Eheleute geeignet, die ca. den gleichen Verdienst haben.
Für Eheleute bei denen nur einer arbeitet oder einer der beiden erheblich mehr verdient, ist es ratsam zu prüfen, ob die Wahl der Steuerklasse III für den Mehrverdienenden und V für den Wenigerverdienenden günstiger ausfallen könnte.
Zur Berechnung eines Nettolohnvergleichs wenden Sie sich gerne an uns :).
„Steuern sparen“ wie es immer heißt, können Sie mit der Kombination III und V allerdings nicht.
Der Ehegatte in der Steuerklasse III erhält unterjährig zwar mehr Netto vom Brutto, diese Steuern werden allerdings am Ende des Jahres durch die Steuererklärung ausgeglichen.
Wenn der Ehegatte in der Steuerklasse V auch arbeitet (d.h. nicht Hausmann/-frau ist) kommt bei Abgabe der Steuererklärung mit dieser Kombination meistens eine Nachzahlung raus.
Sie verschaffen sich hier lediglich unterjährig einen Liquiditätsvorteil.
Was müssen Sie Beachten wenn Sie die Steuerklasse wechseln wollen?
Ihre Steuerklasse kann nur einmal im Jahr durch einen Antrag beim Finanzamt gewechselt werden.
Der Antrag auf Änderung der Steuerklasse muss bis spätestens 30. November beim Finanzamt eingegangen sein um diese für das nächste Jahr zu ändern.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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