In vier Schritten kurz erklärt
Wie entsteht ein Gesetz?
Besonders für uns ist es wichtig, dass wir die Rechnungen die wir von unseren Mandanten erhalten auf die Richtigkeit überprüfen, denn wenn sie nicht stimmt darf man die Vorsteuer nicht geltend machen.
Da es aber auch für die Unternehmen sehr wichtig ist dass ihre Ausgangsrechnungen stimmen, möchten wir heute erläutern was alles in eine richtige Rechnung rein muss.
Schritt 1:
In Deutschland können nur die Bundesregierung, der Bundesrat oder der Bundestag eine Gesetzesinitiative starten. Dafür wird ein Gesetzentwurf erstellt.
Dieser geht an den Bundesrat, welcher sich dazu äußert und den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Bundestag weitergibt.
Schritt 2:
Liegt dem Bundestag ein Gesetzentwurf vor, dann finden drei Lesungen statt. In der 1. Lesung wird der Entwurf vorgestellt und die Abgeordneten geben Ihre Meinung dazu ab.
Zur genaueren Überprüfung wird der Gesetzentwurf an einen speziellen Ausschuss des Bundestages geleitet. Dort werden Einzelheiten Beraten und Sachverständige befragt. In der 2. Lesung berichten die Mitglieder des Ausschusses über die Ergebnisse Ihrer Sitzung. Meistens werden Änderungsvorschläge vorgetragen.
Schritt 3:
Bei der 3. Lesung werden die Vor- und Nachteile erörtert. Daraufhin kommt es zur Schlussabstimmung. Wenn die Mehrheit der Abgeordneten dem Gesetz zustimmt, ist das Gesetz verabschiedet.
Schritt 4:
Wenn ein Gesetz so beschlossen wurde, wie es unsere Verfassung vorschreibt, muss das Gesetz von der Bundeskanzlerin und vom Bundespräsident unterzeichnet werden. Anschließend wird das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst danach tritt das Gesetz in Kraft.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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