Eine Übersicht über die wichtigsten Inhalte
Das Jugendarbeitsschutzgesetz
Wer ist betroffen und was wird geregelt?
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Personen die sich in einem Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnis befinden und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Neben Arbeits- und Ruhezeiten regelt das Gesetz verschiedene Beschäftigungsverbote und Pflichten des Arbeitgebers. Außerdem nennt das Jugendarbeitsschutzgesetz Vorschriften zur Gesundheitlichen Betreuung von arbeitenden Jugendlichen und regelt seine Durchsetzung durch Behörden und Ausschüsse.
Was steht genau drin?
Arbeitszeiten:
Die Jugendlichen dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.
Sie dürfen höchstens achteinhalb Stunden am Stück arbeiten, wobei die 40 Stunden wöchentlich trotzdem nicht überschritten werden dürfen.
Jugendliche unter 18 Jahren dürfen an fünf Tagen in der Woche arbeiten, die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen dabei nach Möglichkeit aufeinander folgend sein.
Freistellung für Berufsschulunterricht:
Vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterrichtstag, an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten einmal in der Woche oder bei einem Blockunterricht von mind. 25 Stunden an mind. fünf Tagen in der Woche ist der Jugendliche freizustellen.
Ruhepausen:
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 4 ½ bis zu 6 Stunden ist dem Jugendlichen eine Ruhepause von 30 Minuten zu gewähren. Bei mehr als 6 Stunden müssen es 60 Minuten sein.
Als Ruhezeit gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mind. 15 Minuten.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden.
Außerdem dürfen sie nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr beschäftigt werden.
Am 24. und 31. Dezember nach 14 Uhr und an gesetzlichen Feiertagen dürfen Sie nicht beschäftigt werden.
Urlaubstage:
Die zu gewährenden Urlaubstage sind vom Alter des Jugendlichen abhängig.
Wer zu Beginn des Kalenderjahres noch keine 16 Jahre alt ist, dem stehen mind. 30 Werktage Urlaub im Jahr zu, wer noch keine 17 Jahre alt ist, 27 Werktage und wer noch keine 18 Jahre alt ist, dem stehen mind. 25 Werktage an Urlaub zu.
Beschäftigungsverbote:
Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden mit Arbeiten, die Ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen und bei denen sie sittlichen Gefahren ausgesetzt sind. Akkordarbeit, bei der durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann ist für Jugendliche verboten.
Aufklärung über Gefahren und ärztliche Untersuchungen:
Unterweisungen über Gefahren sind mindestens halbjährlich zu wiederholen.
Vor dem Eintritt in das Berufsleben, muss eine Erstuntersuchung vom Arzt innerhalb der letzten vierzehn Monate durchgeführt worden sein.
Die Bescheinigung vom Arzt wird dem Arbeitgeber vorgelegt.
Selbstverständlich gibt es noch viele weitere wichtige Einzelvorschriften im Jugendarbeitsschutzgesetz, diese alle zu nennen und zu erklären würde aber den Rahmen unseres Artikels sprengen.
Nachzulesen sind alle Inhalte des Gesetzes auf Gesetze-im-Internet.de, einer Plattform des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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