Basis-Wissen
Geschichte der Kirchensteuer
Im 19. Jahrhundert übernahmen zunächst die deutschen Landesfürsten die Verpflichtung für den Unterhalt von Kirchen zu tragen.
Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Umwälzung und konfessionellen Vermischung war es für die Landesherren immer weniger selbstverständlich die finanzielle Versorgung der Pfarrer und die kirchlichen Baulasten zu tragen.
Geschichte der Kirchensteuer
Ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde schließlich die Kirchensteuer in Deutschland eingeführt mit dem Ziel durch Erhebung eines Beitrages der Kirchenangehörigkeit die finanzielle Unabhängigkeit der Kirchen zu erreichen.
Wer einer steuerberechtigten Kirche angehört, muss in Deutschland zusätzlich Kirchensteuern (KiSt) zahlen. Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer ist nach Abzug des Kinderfreibetrages die Jahreseinkommensteuer.
Zum Beispiel
Die Kirchensteuer ist gerade für Menschen mit einem hohen Verdienst häufig ein Grund aus der Kirche auszutreten.
Aber für diesen Fall gibt es einen Ausweg. Bei der sogenannten „Kappung“ kann man sich auf Antrag einen Teil der Kirchensteuer erstatten lassen kann. Hier wird die Kirchensteuer nicht mehr von der tariflichen Einkommensteuer berechnet, sondern vom zu versteuerndes Einkommen.
Auf die Bemessungsgrundlage „zu versteuerndes Einkommen“ wird dabei ein geringerer Prozentsatz angewendet, auf welchen die zu zahlende Kirchensteuer „gekappt“ wird. In Bayern ist eine Kappung der Kirchensteuer jedoch nicht möglich.
Steuerrabatt von Ihrer Kirche
Tipp: Bei den Sonderausgaben können Sie die Kirchensteuer geltend machen und damit die übrige Steuerlast senken.
Dr. Kley Steuerberater
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