Bekomme ich …
Lohn oder Gehalt
Bekomme ich Gehalt oder doch eher Lohn?
Diese Fragen stellen sich viele Arbeitnehmer, aber dafür gibt’s ja zum Glück unser „Basis-Wissen“ und wir beantworten Ihnen solche Fragen.
Lohn und Gehalt ist das Arbeitsentgelt, das ein Arbeitsnehmer für seine geleistete Arbeit monatlich bekommt. Das Arbeitsentgelt richtet sich nach dem Tarifvertrag oder nach Betriebsvereinbarungen und wird im Arbeitsvertrag festgehalten. Es wird immer von einem Bruttobetrag gesprochen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Beide Arbeitsentgelte unterliegen der (Lohn-)Einkommensteuer- sowie der Sozialversicherungspflicht.
Diese Steuern und Sozialabgaben werden von Bruttobetrag direkt abgezogen und der Arbeitnehmer bekommt seinen sogenannten Nettoverdienst ausbezahlt.
Aber was ist nun der Unterschied?
Von einem Gehalt spricht man wenn monatlich immer das gleiche Arbeitsentgelt ausbezahlt wird unabhängig davon wie viele Arbeitstage tatsächlich gearbeitet wurden, ob man im Urlaub war oder ob es Feiertage gab.
Wird hingegen Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder eine Prämie vergütet, erhöht sich das Entgelt in den betroffenen Monaten natürlich dennoch.
Etwas anderes ist es beim Lohn.
Hier werden die tatsächlich gearbeiteten Arbeitsstunden bzw. die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung vergütet. Hat der Betrieb wenige Aufträge kann es auch zu einer Freistellung des Arbeitnehmers kommen (z.B. Kurzarbeit). Das wirkt sich natürlich auf den Lohn aus. Geht es dem Unternehmen wirtschaftlich gut, profitieren auch die Arbeitnehmer von höheren Löhnen und Arbeitsplatzsicherheit.
In Deutschland gelten derzeit ca. 70.000 verschiedene Tarifverträge, die Löhne und Gehälter regeln. Sollte kein Tarif greifen gilt der Mindestlohn, der ab 2020 bei 9,35€ pro Stunde liegt. In beiden Fällen können Arbeitnehmer auch noch zusätzliche Zuwendungen bekommen. Darunter fällt zum Beispiel der 44€ Sachbezug, ein Smartphone auf Firmenkosten, Rabatte für Mitarbeitende, ein Dienstwagen, etc..
Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber verpflichtet sechs Wochen das volle Arbeitsentgelt zu zahlen. Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse prozentual einen Anteil des Bruttoentgelts an den Arbeitnehmer.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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