§370 AO
Steuerhinterziehungen
Wann hinterzieht man eigentlich Steuern?
Laut § 370 (1) AO hinterzieht man dann Steuern, wenn den Finanzbehörden oder anderen Behörden steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtig und unvollständig angegeben werden oder über pflichtwidrig steuerliche Tatsachen geschwiegen wird und sich dadurch die Steuern mindern.
§370 AO
Steuerhinterziehung
Das bedeutet die Steuern werden verkürzt, sobald diese nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.
Allein der Versuch Steuern zu hinterziehen ist strafbar.
Mit welchen Folgen muss gerechnet werden?
Bei Steuerhinterziehung muss man mit einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldbuße rechnen.
In besonders schweren Fällen kommt es zu verschärften Strafen wie Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zehn Jahren.
Besonders schwere Fälle liegen vor, wenn z.B.
- Steuern im großem Ausmaß verkürzt werden
- Amtsträger ihre Befugnisse und ihre Stellung missbrauchen
- Mitglieder einer Bande, die Umsätze oder Verbrauchssteuern kürzen
§371 AO Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
§371 (1) Satz 1 AO
„Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftat nicht nach § 370 bestraft.“
Jedoch müssen die Angaben aller unverjährten Steuerstraftaten, mindestens der letzten 10 Jahre angegeben werden.
Eine Selbstanzeige gewährleistet aber noch lange keine Straffreiheit.
Denn z.B. laut § 371 (2) Nr. 1a AO tritt die Straffreiheit nicht ein, wenn vor der Selbstanzeige, also vor der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung, eine Prüfungsanordnung nach §196 AO bekannt gegeben worden ist. Das gilt auch wenn die Prüfungsanordnung einem Beteiligten an der Tat oder dessen Vertreter mitgeteilt wurde.
Durch eine Selbstanzeige und sofortiger Nachzahlung der Steuerschuld entgingen einige einer Haftstrafe und kamen mit einer Bewährung und Geldbuße davon.
In Deutschland werden jährliche Statistiken von Steuerstraftaten und Steuerwidrigkeiten veröffentlicht.
In den letzten Jahren wurden bundesweit jährlich
- rund 62.000 Strafverfahren wegen Steuerstraftaten bearbeitet.
- Über 168 Mio. EUR Bußgelder festgesetzt.
- Und Freiheitsstrafen von ca. 1.586 Jahren verhängt.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 276790943
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