Corona-Krise
Neue Unterstützungsmaßnahme: Überbrückungshilfe
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
das Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 beschlossen, dass im Rahmen des Konjunkturpakets zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen bei Corona-bedingtem Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni – August 2020) und mit einem Volumen von maximal 25 Mrd. € aufgelegt wird.
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, soweit sie ihre Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise anhaltend vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten.
Dies wird angenommen, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.
Wir werden für alle Mandanten, die grundsätzlich antragsberechtigt sind, prüfen, ob die o.g. Umsatzeinbußen gegeben sind.
Wenn dies der Fall ist, werden wir auf die betroffenen Mandanten zugehen, da dann im Rahmen des Beantragungsprozesses weitere Angaben nötig sind (z.B. Anzahl Mitarbeiter, Abschätzung Kosten für beantragten Zeitraum, bereits in Anspruch genommene Hilfen, etc.).
Soweit noch bundesländerspezifische Hilfen existieren, werden wir prüfen, welche Art der Hilfe für den jeweiligen Mandanten günstiger ist.
Bei Fragen zur Überbrückungshilfe stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 319268668
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