Weihnachtszeit = Geschenkezeit
Die steuerliche Behandlung von Geschenken
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
besonders in der Weihnachtszeit möchten viele Unternehmer ihren Arbeitnehmern oder Geschäftspartnern durch kleinere und größere Geschenke eine Freude bereiten.
Komplexe steuerliche Regelungen können jedoch die Freude am Geschenk, sowohl beim Schenker als auch beim Empfänger, schnell verderben.
So kann es passieren, dass der Beschenkte sein Präsent als Betriebseinnahme oder Arbeitslohn versteuern muss. Der Schenker hingegen läuft Gefahr, seine Aufwendungen nicht als Betriebsausgabe abziehen zu können oder seinen Vorsteuerabzug zu verlieren.
Um derartigen Unannehmlichkeiten vorzubeugen, haben wir eine Kurzübersicht zur steuerlichen Behandlung von Geschenken erstellt. Darüber hinaus möchten wir Sie auf unsere bereits bestehenden Download-Angebote hinweisen.
Nutzen Sie unser Informationsblatt zu Sachbezügen und das Formular für Geschenke an Nichtarbeitnehmer. Wenn Sie planen, Geschenke in großer Anzahl oder von höherem Wert zu verschenken, bitten wir Sie, die steuerliche Behandlung im Voraus mit Ihren Ansprechpartnern in der Kanzlei zu klären.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 232846484
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2023.
Für langjähriges Engagement, für die kontinuierliche Verbesserung der internen Strukturen, Services und unserer digitalen Angebote.
Sie sind bei uns in besten Händen.
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