Unsere Hilfe bei Ihrer Bewertung
Grundsteuerreform
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin beschlossene Grundsteuerreform ist ab dem 01.01.2022 für Sie relevant und bewirkt ab dem 01.01.2025 eine Neubemessung der Grundsteuer. Im Zuge der Umsetzung sind alle Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet.
Grundsteuerreform
Hierbei helfen wir Ihnen gerne und lassen Sie nicht allein!
Als Abgabezeitraum für die elektronischen Feststellungserklärungen, auf Grund derer das Finanzamt den Grundsteuerwert für alle Grundstücke und Gebäude festsetzt, ist der
01.07.2022 bis 31.10.2022
zu erwarten.
Zum Jahresanfang 2022 erhalten Sie von uns eine ,,Checkliste“, anhand derer Sie die für uns notwendigen Informationen zusammentragen können.
Was können Sie bis dahin bereits vorbereiten?
Im Wesentlichen müssen für jedes Objekt -unabhängig von der Anwendung von Bundesrecht oder einer abweichenden Länderlösung – folgende Angaben gemacht werden:
Angaben zur Lage wie Gemarkung, Flur, Flurstück:
- Grundstücksart, z. B. bebautes oder unbebautes Grundstück
- der/die Eigentümer z. B. Erbengemeinschaften.
- Angaben zur Fläche, z. B. Grundstücksfläche, Wohnfläche, sonstige Flächen
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe werden deutlich mehr Angaben, u. a. zum Tierbestand und zur Nutzung abgefragt. Diese Regelungen sind auch in den Ländern mit eigenen Grundsteuergesetzen weitestgehend einheitlich.
Wo finden Sie als Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer die wichtigsten Daten? Angaben wie zum Beispiel Flurnummer, Größe, Baujahr, etc. liegen Ihnen vermutlich bereits vor in Form von:
- Einheitswertbescheiden aus früheren Jahren
- Flurkarte
- Grundbuchauszug
- Erbschein
- Notarurkunde
Die Bundessteuerberaterkammer fordert elektronischen Zugriff auf Daten von Kataster, Vermessungs- und Grundbuchämtern sowie des Bodenrichtwertinformationssystems für Deutschland.
Eine abschließende Klärung konnte diesbezüglich noch nicht erreicht werden, deshalb bitten wir hier noch um etwas Geduld. Bitte fordern Sie deshalb nicht vorschnell kostenpflichtige Unterlagen bei Ihrem Amt an.
Alle weiteren Schritte, zusammen mit einem Zeitplan zur fristgerechten Umsetzung, erhalten Sie zum Jahresanfang 2022!
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 240290425
Ausgezeichnet!
Dr. Kley erhält die Auszeichnung für die Innovationsführerschaft des deutschen Mittelstands. Und die Auszeichnung zur digitalen DATEV-Kanzlei 2025.
Für langjähriges Engagement, für die kontinuierliche Verbesserung der internen Strukturen, Services und unserer digitalen Angebote.
Sie sind bei uns in besten Händen.
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