Was ist verabschiedet, was ist geplant?
Steuerentlastungen
Sehr geehrte Mandanten, sehr geehrte Geschäftsfreunde,
neben der Ihnen bekannten Einführung des 9 €-Tickets und der vorübergehenden Senkung der Spritpreise für die Monate Juni, Juli und August 2022 hat der Gesetzgeber mit dem im Mai verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz 2022 auf den starken Anstieg der Lebenshaltungskosten reagiert und will mit den nachfolgenden Maßnahmen die Bürger an anderer Stelle entlasten.
Steuerentlastungen
Was ist verabschiedet, was ist geplant?
Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören u.a.
- Energiepreispauschale in Höhe von 300 € (bei Arbeitnehmer erfolgt die Auszahlung über die Arbeitgeber. Bei Selbstständigen vermindert sich die Einkommensteuer-Vorauszahlung für das 3. Quartal 2022 um 300 €.
- Kinderbonus für jedes Kind in Höhe von 100 € (Auszahlung über die Familienkassen)
- Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer, rückwirkend zum 01.01.2022 auf 38 Cent (statt 35 Cent).
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.000 € auf 1.200 € rückwirkend zum Jahresbeginn
- Erhöhung des Grundfreibetrags rückwirkend zum 01.01.2022 um 363 € auf 10.347 €.
Außerdem sieht ein Viertes Corona-Steuerhilfegesetz u.a. folgende Maßnahmen vor:
- Verlängerung der degressiven Abschreibung
- Verlängerung der steuerlichen Investitionsfristen bei Investitionsabzugsbeträgen
- Verlängerung der HomeOffice-Pauschale
- Corona-Bonus für Pflegekräfte von bis zu 4.500 €
- Verlängerung der Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen (s. auch Steuernews).
Bitte denken Sie auch an die Grundsteuerreform. Ab 01.07.2022 können Feststellungserklärungen für Ihr(e) Grundstück(e) beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn Sie Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Dr. Kley Steuerberater
Bild: adobeStock 238906310
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